Was du als Kunde wissen solltest
Transparenz und Fairness sind uns wichtig. Damit es bei deinem Projekt keine rechtlichen Fallstricke gibt, findest du hier die wichtigsten gesetzlichen und vertraglichen Regelungen verständlich zusammengefasst.
1. Urheberrecht & Nutzungsrechte an Designs
- Von uns erstellte Designs: Wenn wir für dich ein Logo, ein Fahrzeuglayout oder ein Schild designen, bleibt das Urheberrecht gesetzlich bei uns. Du erhältst mit der Bezahlung automatisch das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Möchtest du die offenen Originaldaten (z. B. als AI, CDR oder AFDESIGN) für andere Zwecke herausgekauft haben, vereinbaren wir das separat.
- Von dir angelieferte Daten: Wenn du uns Grafiken, Logos oder Bilder für den Druck übermittelst, liegt die Verantwortung bei dir. Du musst sicherstellen, dass du die Rechte (Lizenzen) an diesen Inhalten besitzt und keine Markenrechte Dritter verletzt.
2. Genehmigungen für Außenwerbung
- Werbeanlagen, große Firmenschilder, Lichtwerbung oder Pylone sind im Außenbereich oft genehmigungspflichtig (abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung und der Größe).
- Als ausführender Betrieb kümmern wir uns um die fachgerechte Produktion und Montage. Die Einholung der notwendigen behördlichen Genehmigungen vor der Montage liegt jedoch im Aufgabenbereich des Bauherren (also bei dir als Kunde).
3. Druckfreigabe (Der Korrekturabzug)
- Vor jeder Produktion (egal ob Großformatdruck, Textildruck oder Plott) erhältst du von uns einen digitalen Korrekturabzug per E-Mail.
- Mit deiner schriftlichen Druckfreigabe (z. B. per Mail oder Messenger) bestätigst du, dass alle Maße, Farben und Texte korrekt sind. Für Tippfehler oder inhaltliche Fehler, die nach deiner Freigabe im fertigen Produkt entdeckt werden, können wir leider keine Haftung mehr übernehmen.
4. Toleranzen in der Produktion
- In der Werbetechnik und im Druck gibt es technisch bedingte Toleranzen. Geringfügige Farbabweichungen (z. B. zwischen der Darstellung auf deinem PC-Bildschirm und dem finalen Druck auf Folie) oder minimale Versatze beim Konturschnitt sind technisch nie zu 100 % ausschließbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar, solange sie sich im branchenüblichen Rahmen bewegen.
Warum dieser Aufbau ideal ist:
- Schutz für dich: Du sicherst dich rechtlich ab, was Tippfehler nach der Freigabe, Bildrechte der Kunden und Bauanträge angeht.
- Professioneller Ton: Der Text klingt nicht wie eine drohende Abmahnung, sondern wie eine partnerschaftliche Aufklärung, die dem Kunden Sicherheit gibt.